LB-VI - Ihre Frage
    
Die FSV nimmt Anfragen zu LB-VI Texten und darin enthaltenen Abrechnungsregeln per E-Mail an office@fsv.at entgegen.
    Die FSV stellt jedoch keine Gutachten bzw. baurechtliche/- bauwirtschaftliche Expertisen (zu z.B. Mehrkostenforderungen) aus.
     
    Regelung für Anfragen zur LB-VI
    
      - 
Anfragen mit Angabe der LB-VI Version und Positionsnummer (z.B. Kalkulant, Ausschreibende Stelle) sind jederzeit möglich und die entsprechende Interpretation wird so rasch als möglich beim zuständigen  LB-VI Arbeitsausschuss durch die FSV eingeholt. 
         
       
    
    Regelung für Anfragen zur LB-VI - Baustellenbezogen
    
      - Sämtliche Anfragen müssen die Angabe der betreffenden LB-VI Version und Positionsnummer enthalten.
 
      - Sämtliche Anfragen zu Texten sind aus Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers darzustellen (Sicht AG, Sicht AN).
 
      - Sämtliche Anfragen sind in Form einer gemeinsam vom AN und AG unterfertigte Unterlage einzureichen.
 
      - Skizzen können der Anfrage angeschlossen werden.
 
      - Angabe E-Mail-Adressen AG und AN.
 
    
     
    Ablauf
    
      - Nach Eingang einer korrekt erstellten Anfrage weist die FSV diese dem zuständigen LB-VI Arbeitsausschuss für die Bearbeitung in der nächsten Ausschusssitzung zu.
 
      - Die FSV übermittelt danach die vom Arbeitssauschuss erstellte und freigegebene Antwort per E-Mail so rasch als möglich an AG und AN.
 
      - Die Zeitdauer einer Beantwortung einer Anfrage hängt vom Zeitpunkt der Arbeitsausschusssitzungen der jeweiligen LB-VI Ausschüsse ab und kann in Urlaubszeiten auch länger dauern.
 
    
    Die Bearbeitung von Anfragen der LB-VI werden von paritätisch zusammengesetzten LB-VI Arbeitsausschüssen der FSV gewissenhaft erstellt. Diese sind somit zu LB-VI Texten verfasste Interpretationen und stellen keine gutachterlichen Stellungnahmen bzw. baurechtlichen/bauwirtschaftlichen Expertisen dar.